Geschätsbedingungen

Der Gast / Besteller haftet, wenn er das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Der Gast / Besteller bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 537 BGB). Bei Bestellungen durch Firmen oder Privatgäste entbinden auch Krankheit, Todesfälle, Autopannen usw. nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis / Pensionspreis / Arrangementpreis zu bezahlen. Die dem Hotelier ersparten Aufwendungen werden in Abzug gebracht. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen des DEHOGA bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung 40% des Pensionspreises.

Bei Stornierungen werden in Rechnung gestellt:

bis 30 Tage vor Ankunft: keine Kosten

29 bis 14 Tage vor Ankunft: 40 % der vereinbarten Leistungen

13 bis 6 Tage vor Ankunft: 50 % der vereinbarten Leistungen

5 bis 0 Tage vor Ankunft: 80 % der vereinbarten Leistungen

Bei Stornierungen von Gruppenreservierungen in den Monaten Mai bis Oktober

oder an Feiertagen stellen wir 80 % der vereinbarten Leistungen in Rechnung.

Kann der Hotelier das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt für diesen Zeitraum, in dem das Hotel in dieser Zimmerkategorie ausgebucht (vollständig belegt) ist, die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Fischerheim geschlossenen Vertrag ist möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder, wenn das Hotel Fischerheim der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

Sofern zwischen dem Hotel Fischerheim und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Fischerheim auszulösen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.